Samstag, 31.07.2010 22:14 Uhr
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich
bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der
Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er
dies und die ihm erkennbaren Folgen Seel-Media unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und ggf. deren
Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die
sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich
jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen
Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren
Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen
Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über
Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um
gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu
können.
2.1 Der Kunde unterstützt Seel-Media bei der Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige
Zurverfügungstellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die
Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird
Seel-Media hinsichtlich der von Seel-Media zu erbringenden Leistungen
eingehend instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die
erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Seel-Media im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu
beschaffen, hat der Kunde diese Seel-Media umgehend und in einem
gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur
Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen
Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde
die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Seel-Media
die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Seel-Media tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Seel-Media hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Seel-Media aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Seel-Media nur
durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286
Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als
verbindlich zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der
Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des
Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Seel-Media
nicht zu vertreten und berechtigen Seel-Media, das Erbringen der
betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Seel-Media wird dem Kunden
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Seel-Media
zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich gegenüber Seel-Media äußern. Das weitere Verfahren richtet
sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die
rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 2 Arbeitsstunden
umgesetzt werden können, kann Seel-Media von dem Verfahren nach Absatz 2
bis 5 absehen.
5.2 Seel-Media prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben
wird. Erkennt Seel-Media, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der
Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt
Seel-Media dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der
Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen
Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der
Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Seel-Media die
Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen
Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Seel-Media dem Kunden die
Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen
darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag
für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das
Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf
die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen
Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer
Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach
Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über
den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit
erforderlich verschoben. Seel-Media wird dem Kunden die neuen Termine
mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände
zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des
Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige
Stillstandszeiten. Die Aufwände werden nach der üblichen Vergütung von
Seel-Media berechnet.
5.8 Seel-Media ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder
Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Seel-Media für den
Kunden zumutbar ist.
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und
Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz von Seel-Media mehr als 20 Km beträgt. Die
reine Reisezeit wird nicht vergütet.
6.2 Die Vergütung von Seel-Media erfolgt grundsätzlich nach vorher
festgelegter Pauschale. Diese hat, sofern vorher nicht anders
vereinbart, in Vorkasse zu erfolgen.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer
Leistung von Seel-Media getroffen, deren Erbringung der Kunde den
Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der
Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel
gelten die von Seel-Media für ihre Leistungen verlangten
Vergütungssätze als üblich.
6.4 Alle vereinbarten Vergütungen sind mehrwertsteuerfrei
(Kleinunternehmer-Regelung nach §19 Abs. 1 des UStG).
7.1 Seel-Media gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das
einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese
Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist
unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu
erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst
wie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz
der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Seel-Media kann
den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der
Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
8.1 Für Schutzverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte)
haftet der Kunde selbst.
8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen wird Seel-Media nach eigener
Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach
vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter
Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine
Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die
erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Seel-Media diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10.1 Seel-Media haftet nicht für erbrachte Leistungen.
10.2 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Seel-Media
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde
unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
10.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen von Seel-Media.
11.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses
Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern
sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen
oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie
Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
11.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses hinaus.
11.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr
übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die
andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen
geltend machen kann.
11.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf
die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher
Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
13.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf
nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt
hiervon unberührt.
13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
13.3 Sofern Seel-Media eine Erstellungsleistung im Webdesign-Bereich
erbracht hat, ist Seel-Media, falls vertraglich nicht anders geregelt,
dazu berechtigt einen Link zur Internetpräsens von Seel-Media und eine
E-Mail Adresse einzufügen. Der Hinweis zu Seel-Media kann sich auf jeder
einzelnen Seite und/oder im Impressum befinden.
13.4 Seel-Media darf den Kunden auf der Firmen-Website oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen. Seel-Media darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben, auf sie
hinweisen und auf sie verlinken.
14.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen
zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben
schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben,
können auch per E-Mail erfolgen.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall
die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe
kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
14.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil.
14.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Seel-Media.